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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Version 1.3

1. Geltungsbereich

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Unternehmensberatung Concept Factory Mathias Reinis, Einzelunternehmung, mit Sitz in Bonn, sowie des freiberuflich tätigen Datenschutzbeauftragen Mathias Reinis, nachfolgend „Berater“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Für die Erstattung von Gutachten durch den Sachverständigen Mathias Reinis gelten alleine die ebenfalls nachstehenden „Besondere Geschäftsbedingungen des Sachverständigen Mathias Reinis“. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

Der Berater erbringt im Rahmen der Unternehmensberatung Dienstleistungen auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Beratung und Unterstützung, insbesondere in den Bereichen Strategische Planung, Produktmarketing, Vertriebsmarketing, Kundenbetreuung und Projektmanagement. Als Datenschutzbeauftragter wird der Berater nach Auftrag und formaler Bestellung durch den Auftraggeber nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes tätig. Als Mediator wird er im Auftrag einer oder mehrerer Parteien als Vermittler in wirtschaftlichen Streitfragen tätig.

2. Leistungsumfang und Berichtspflicht

 

Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Werke oder Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Beraters. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertrages.

 

2.1. Unternehmensberatung

Die Leistungen des Beraters im Rahmen der Unternehmensberatung sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Berater Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

2.2. Datenschutzbeauftragter

Die Leistungen des Beraters im Rahmen seiner Tätigkeit als bestellter Datenschutzbeauftragter sind erbracht, wenn der Berater im jeweiligen Monat die in Rechnung gestellte Arbeitszeit für die unter der Zeit angefallenen Aufgaben gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und ggfs. berufsfeldbezogener Sonderregelungen eingesetzt hat. Dabei ist es unerheblich, ob alle angefallenen Aufgaben durch ihn im betreffenden Monat erledigt werden konnten.

Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Berater Auskunft über den Stand der Aufgabenausführung zu erteilen. Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

3. Änderungen des Auftrags

Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform. Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

Der Berater ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

4. Vergütung

4.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Beraters oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Berater ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Berater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Berater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.3 Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Berater einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.

4.4 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

4.5 Soweit nicht abweichend vereinbart sind Fremdkosten, Auslagen und Spesen dem Berater gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

Auf Verlangen des Beraters hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit dem Berater einbeziehen oder beauftragen.

6. Haftung des Beraters

Der Berater haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.

Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

Der Berater verpflichtet sich, alle Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

 

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten ohne vorherige Genehmigung an Dritte weiterzuleiten.

8. Schutz des geistigen Eigentums

8.1 Die vom Berater angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.

8.2 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1 steht dem Berater ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.

9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

10.1 Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

10.2 Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

10.3 Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 10.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

11. Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

 

Sollten einzelne Regelungen oder Passagen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung ungültig werden, so soll an deren Stelle eine Regelung treten, die nach Geschäftsbrauch und gültiger Rechtslage der ursprünglichen Regelung am ehesten entspricht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.

 

Bonn, den 2.April 2008             Concept Factory Inh. Mathias Reinis


Besondere Geschäftsbedingungen des Sachverständigen Mathias Reinis in der Version 1.0

1. Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrages ist die in der Auftragserteilung dargelegte Aufgabe der Gutachtenerstattung durch den freiberuflich tätigen Sachverständigen Mathias Reinis, im nachfolgenden „der Sachverständige“ genannt.

 

Als Grundlage für die Beauftragung des Sachverständigen gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Sachverständigen genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei Änderung dies dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn Sie vom Sachverständigen ausdrücklich bestätigt werden.

 

2. Rechte und Pflichten

 

Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten. Der Sachverständige kann, ohne eine besondere Zustimmung des Auftraggebers, folgende, für die Durchführung des Auftrages notwendigen Dinge veranlassen: Besichtigungen, notwendige Untersuchungen, Laborversuche, Fotos, Skizzen, Reisen bis zu einer Entfernung von 300 km (ab Büroadresse des Sachverständigen).

 

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet alle für den Sachverständigen notwendigen, sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat den Sachverständigen bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Sachverständigen unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für das Gutachten von Belang sind.

 

4. Hilfskräfte

Der Sachverständige ist verpflichtet, das Gutachten persönlich zu erstellen. Sofern es für die Durchführung des Auftrages jedoch notwendig ist, kann der Sachverständige nach eigenem Ermessen Hilfskräfte heranziehen. Anfallende Kosten für Hilfskräfte oder Laboruntersuchungen sind vom Auftraggeber, ohne vorherige Absprache mit dem Sachverständigen, zu bezahlen. Dies gilt bis zu einem Wert von 400 € im Einzelfall, höchstens jedoch bis zu 10% der Auftragssumme. Sofern höhere Kosten anfallen sind diese mit dem Auftraggeber abzusprechen. Weitere Sachverständige können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Sachverständige haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter.

 

5. Vergütung

 

Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Sollte keine explizite Regelung zur Vergütung getroffen worden sein, gelten die Regelungen und Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG.

 

Mit Auftragserteilung sind 80% der erwarteten Gutachtenkosten als Vorauszahlung zu leisten. Der Vertrag gilt erst nach Eingang der Vorauszahlung als durch den Sachverständigen angenommen.

 

Mit Ablieferung des Gutachtens durch den Sachverständigen und Abnahmeerklärung durch den Auftraggeber wird der Vertrag erfüllt. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung des Sachverständigen oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Sachverständigen ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

Wenn der Auftraggeber den Auftrag zur Erstellung des Gutachtens dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Sachverständigen alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Sachverständigen von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

 

Bonn, den 2.April 2008             Mathias Reinis


Download

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Version 1.3 vom 2.April 2008 können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen:

AGB Version 1.3 


 

Die Besonderen Geschäftsbedingungen des EDV-Sachverständigen Mathias Reinis in der Version 1.0 vom 2.April 2008 finden Sie hier als PDF-Dokument:

Besondere Geschäftsbedingungen 1.0


 

 


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